Unser Spendenkonto

RAIKA Gallneukirchen
MARIANNHILL-HILFSWERK
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BIC: RZ00AT2L111

Mariannhill Hilfswerk

Mit Veröffentlichung auf der Homepage,  https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/einkommensteuer/absetzbarkeit-spenden.html des Finanzministeriums (gemäß § 4a Z 3 und 4 EStG) gehört das MARIANNHILLER-HILFSWERK zum Kreis der begünstigten Spendenempfänger. Sie liebe Wohltäter können, Rückwirkend ab 1.1. 2009  Spenden für mildtätige Zwecke nun steuerlich absetzen. 

 

Allgemeine Fragen:

Ja, Privatspenden sind als Sonderausgaben abziehbar, Unternehmensspenden aus dem Betriebsvermögen sind Betriebsausgaben. Bei Privatspenden werden nur Geldspenden steuerlich anerkannt, Unternehmen können grundsätzlich auch Sachspenden (z.B. eigene Erzeugnisse) mit steuerlicher Wirkung zuwenden.

Die Begrenzung richtet sich für Privatspender nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte des Vorjahres, für 2009 ist dies das Jahr 2008. Abziehbar sind jeweils 10% des Gesamtbetrages der Vorjahreseinkünfte. Der Gesamtbetrag der Einkünfte (das ist grundsätzlich die Summe der Jahres-Einkünfte) ist aus dem Einkommensteuerbescheid ersichtlich.Unternehmensspenden sind mit 10% des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres begrenzt.

Ja, anders als bei den Spenden für Wissenschaft und Erwachsenenbildung erfolgt keine Anrechnung der bereits als Betriebsausgaben abgesetzten Spenden auf die Privatspenden.

  • Es wird für Sie leichter, Spenden von der Steuer abzusetzen: Für die Spenden im Jahr 2017 tritt die automatische Arbeitnehmerveranlagung im Folgejahr in Kraft. Sie können diese Spenden nicht mehr selbst dem Finanzamt melden. Diese Aufgabe müssen wir für Sie übernehmen. 
  • Damit wir Ihre Spenden absetzen können, benötigen wir für die Meldung an das Finanzamt – neben Ihrem genauen Vor- und Zunamen und Ihrer Anschrift – auch Ihr Geburtsdatum. Den Rest erledigen wir für Sie und Sie bekommen für die gemeldeten Spenden Geld vom Finanzamt zurück
  • Sie können sich auch jederzeit wieder vom Steuervorteil abmelden. Und: Sie können uns auch jederzeit fragen, wie viel Sie im aktuellen Jahr bereits gespendet haben, falls Sie ganz genau Bescheid wissen wollen.

Ab dem 25.5.2018 gelten EU-weit neue Bestimmungen zum Datenschutz. Den Rundbrief erhalten alle Freundinnen und Freunde der Mariannhiller Missionare weiterhin kostenlos, wir dürfen das allerdings nur dann gesetzeskonform tun, wenn Sie uns dafür die Einwilligung erteilen. Wir verwenden die Daten ausschließlich für den Rundbrief und geben sie nicht an Dritte weiter.

1. Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist bei der Generalversammlung der gewählte Vorstand des Vereines. (Mariannhill Hilfswerk SO-1317)

2. Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Frau Monika Kraml.

3. Die Verarbeitung erfolgt zur Verwaltung der Spender, insbesondere für die Verwaltung von Spenden, die Verwaltung von Adressen und zur Einhaltung von Aufzeichnungs-, Auskunft- und Meldepflicht, soweit dies aufgrund von Gesetzen erforderlich ist.

4. Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten sind der Wirtschaftsprüfer und das Finanzamt.

5. Die personenbezogenen Daten werden über die Dauer einer aufrechten Spendenbeziehung gespeichert und darüber hinaus solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder solange Rechtsansprüche aus dem Dienstverhältnis geltend gemacht werden.

6. Der Spender hat das Recht auf:
a) Auskunft über die Ihn betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Artikel 15 DSGVO;
b) Berechtigung unrichtiger personenbezogener Daten gemäß Artikel 16 DSGVO;
c) Löschung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzung gemäß Artikel 17 DSGVO;
d) Einschränkung der Verarbeitung bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Artikel 18 DSGVO;
e) Der Spender hat gemäß §24 Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung oder gegen § 1 oder Artikel 2 erstes Hauptstück des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 verstößt.

Sie sind mit den folgenden Nutzungszwecken einverstanden, dass mir die Missionare von Mariannhill postalisch Ihren Rundbrief zusenden. Dieser dient rein zur Information der Missionsprojekte und zum Spendenaufruf.

Bitte senden Sie uns Ihre Einwilligungserklärung per E-Mail verlag@mariannhill.at  zu.

 

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